Die Schuleinschreibung findet am Mittwoch, den 8.3.23 zwischen 19:45 Uhr und 21:15 Uhr in den hinteren Räumen der Grundschule statt. Bitte benutzen Sie den Eingang beim Schulgarten und gehen zum im Aushang für Sie benannten Klassenzimmer. Sie finden den Raum mithilfe des Schulhaus-Navis oder auf Nachfrage am Eingang. Für die Wartezeit werden Sie vom Elternbeirat bewirtet.
Angemeldet werden müssen:
- Kinder, die bis zum 30.09.2023 sechs Jahre alt werden
(auch wenn die Eltern ihr Kind zurückstellen wollen) - Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden
- Kinder, deren Einschulung im letzten Jahr verschoben wurde
Auf Antrag können angemeldet werden:
- Kinder, die im Zeitraum Oktober bis Dezember 2023 sechs Jahre alt werden
- Kinder, die nach Dezember 2023 sechs Jahre alt werden
(Zur Schulaufnahme ist ein positives psychologischen Gutachten nötig)
Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.
Informationen zum Einschulungskorridor aus dem KMS vom 01.02.2019:
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), den Sie in Kürze auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus einsehen können und zu dem die Verbände angehört werden, sieht insbesondere eine Änderung der Art. 37 und Art. 41 BayEUG vor. Neu ist vor allem, dass die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig werden können.
Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. insbesondere § 2 der Grundschulordnung – GrSO) und es ergeben sich insoweit keine Änderungen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Aktualisierung des Folgenden durch die Schulleitung aufgrund neuer kultusministerieller Schreiben!!
Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule im Schuljahr 2022/23 bis spätestens 11. April 2023 schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung der Frist ist – auch im Hinblick auf das weitere Verfahren und den Klassenbildungsprozess – nicht möglich. Geben die Eltern bis 11. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig. .... Die Erziehungsberechtigten haben damit die Möglichkeit, nach Beratung durch die Schule und auf Grundlage einer entsprechenden Empfehlung spätestens bis zum 11. April 2023 zu entscheiden, ob ihr Kind zum Schuljahr 2023/24 oder erst zum Schuljahr 2024/25 eingeschult wird.
Für unsere Einschulungskinder gibt es einen virtuellen Spaziergang durch unsere Schule: Mit Kari und Bu in die Schule
https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=m6aZmL63xNY&feature=youtu.be
Informationen zum Schulbeginn der Erstklässler werden ab dem Schuljahr 2022/23 nicht mehr über die Kindergärten in Papierform (zu früher Zeitpunkt wegen ständig sich ändernder Vorschriften) oder per persönlicher Mail (Umstellung im Schulmanager SchoolFox kann erst Ende der Sommerferien erfolgen) verteilt. Alle Informationen werden über die Homepage (Eltern/Informationen/Elternbriefe), über das Bürgerblatt, den Aushang in den Kindergärten und am Rathaus sowie über die Zeitung mitgeteilt. Ich bitte um Verständnis und danke Ihnen dafür.