Änderungen zum Übertrittsverfahren 2020 (KMS vom 20.04.2020) und zum Probeunterricht (KMS vom 06.05.2020) finden Sie unter Elternbriefe!
Den Leistungsstand erhalten Sie auf dem Postweg (Postausgang 20.4.20.).
Informationen zur Anmeldung an den Mittelschulen Hilpoltstein und Thalmässing erhalten Sie dort telefonisch oder auf der Homepage.
Das bayerische Schulsystem im Überblick:
http://www.km.bayern.de/eltern/schularten.html
Übertritt ins Gymnasium
In die 5. Jahrgangsstufe
Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
- Notendurchschnitt von mindestens 2,33
aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht - Probeunterricht
In den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens eine Note 3 und eine 4 - Eltern entscheiden
wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
- Notendurchschnitt in Deutsch und Mathematik von mindestens 2,0
- In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz.
Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule:
- Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik.
In die 6. Jahrgangsstufe
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
- erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit
Von der 5. oder 6. Jahrgangsstufe Realschule:
- Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.
- Auch mit einer schlechteren Note und der Vorrückungserlaubnis kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt auf das Gymnasium erfolgen.
Übertritt in die Realschule
In die 5. Jahrgangsstufe
Von der 4. Jahrgangsstufe der GS
- Notendurchschnitt von mindestens 2,66
aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht - Probeunterricht
In Deutsch und Mathematik mit mindestens eine Note 3 und eine 4 - Eltern entscheiden
wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
- Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens von 2,5.
Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium
- Übertritt uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).
In die 6. Jahrgangsstufe
Von der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule:
Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von mindestens 2,0 und bestandene Probezeit. Auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.
Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium
Bei Vorrückungserlaubnis in die 6. Jahrgangsstufe: Übertritt uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen: Beratung durch die aufnehmende Realschule zur Frage Vorrücken oder Wiederholen.
Von der 6. Jahrgangsstufe Gymnasium
Übertritt uneingeschränkt möglich (Ausnahme: Wiederholungsverbot nach Art. 53 Abs. 3 BayEUG).
Übertritt in die M7
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Übertritt in die 7. Jahrgangsstufe der vierstufigen Wirtschaftsschule
Von der Mittelschule
- Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis (alternativ durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erzielbar) oder im Jahreszeugnis
- Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht kann ebenso eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem grundsätzlich dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. - Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Näheres, weitere Übertrittsmöglichkeiten und Sonderfälle finden Sie unter: http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
Interaktiver Bildungswegplaner:
http://www.mein-bildungsweg.de