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Einschulung 2024

Der Informationsabend zur Einschulung findet am Mittwoch, den 07.02.2024 um 19:30 Uhr in der Aula der Grundschule statt.
Die Schuleinschreibung findet am Mittwoch, den 06.03.24 zwischen 18:30 Uhr und 20:00 Uhr in den Räumen der Grundschule statt. Sie finden den Raum mithilfe des Schulhaus-Navis oder auf Nachfrage am Eingang. Für die Wartezeit werden Sie vom Elternbeirat bewirtet.
Das Screening wird von Montag, 11.03.2024 bis Mittwoch, 13.03.2024 in den Klassenzimmern der Grundschule durchgeführt.

Angemeldet werden müssen:

  • Kinder, die bis zum 30.09.2024 sechs Jahre alt werden
    (auch wenn die Eltern ihr Kind zurückstellen wollen)
  • Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden
  • Kinder, deren Einschulung im letzten Jahr verschoben wurde

Auf Antrag können angemeldet werden:

  • Kinder, die im Zeitraum Oktober bis Dezember 2024 sechs Jahre alt werden
  • Kinder, die nach Dezember 2024 sechs Jahre alt werden
    (Zur Schulaufnahme ist ein positives psychologischen Gutachten nötig)

Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.

Informationen zum Einschulungskorridor aus dem KMS vom 01.02.2019:

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), den Sie in Kürze auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus einsehen können und zu dem die Verbände angehört werden, sieht insbesondere eine Änderung der Art. 37 und Art. 41 BayEUG vor. Neu ist vor allem, dass die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig werden können.
Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. insbesondere § 2 der Grundschulordnung – GrSO) und es ergeben sich insoweit keine Änderungen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Aktualisierung des Folgenden durch die Schulleitung aufgrund neuer kultusministerieller Schreiben!!
Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule im Schuljahr 2023/24 bis spätestens 10. April 2024 schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung der Frist ist – auch im Hinblick auf das weitere Verfahren und den Klassenbildungsprozess – nicht möglich. Geben die Eltern bis 10. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig. .... Die Erziehungsberechtigten haben damit die Möglichkeit, nach Beratung durch die Schule und auf Grundlage einer entsprechenden Empfehlung spätestens bis zum 10. April 2024 zu entscheiden, ob ihr Kind zum Schuljahr 2024/25 oder erst zum Schuljahr 2025/26 eingeschult wird.

Für unsere Einschulungskinder gibt es einen virtuellen Spaziergang durch unsere Schule: Mit Kari und Bu in die Schule

Informationen zum Schulbeginn der Erstklässler werden ab dem Schuljahr 2022/23 nicht mehr über die Kindergärten in Papierform (zu früher Zeitpunkt wegen ständig sich ändernder Vorschriften) oder per persönlicher Mail (Umstellung im Schulmanager SchoolFox kann erst zu Schulbeginn erfolgen) verteilt. Alle Informationen werden über die Homepage (Eltern/Informationen/Elternbriefe), über das Bürgerblatt, den Aushang in den Kindergärten und am Rathaus sowie über die Zeitung mitgeteilt. Ich bitte um Verständnis und danke Ihnen dafür.

Weitere Informationen finden Sie unter Informationen/Elternbriefe (z.B. Die Broschüre: Die bayerische Grundschule) bzw. unter Formulare!