Angemeldet werden müssen:
- Kinder, die bis zum 30.09.2025 sechs Jahre alt werden
(auch wenn die Eltern ihr Kind zurückstellen wollen)
- Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden
- Kinder, deren Einschulung im letzten Jahr verschoben wurde
Auf Antrag können angemeldet werden:
- Kinder, die im Zeitraum Oktober bis Dezember 2025 sechs Jahre alt werden
- Kinder, die nach Dezember 2025 sechs Jahre alt werden
(Zur Schulaufnahme ist ein positives psychologischen Gutachten nötig)
Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.
Informationen zum Einschulungskorridor aus dem KMS vom 01.02.2019:
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), den Sie in Kürze auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus einsehen können und zu dem die Verbände angehört werden, sieht insbesondere eine Änderung der Art. 37 und Art. 41 BayEUG vor. Neu ist vor allem, dass die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig werden können.
Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. insbesondere § 2 der Grundschulordnung – GrSO) und es ergeben sich insoweit keine Änderungen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Aktualisierung des Folgenden durch die Schulleitung aufgrund neuer kultusministerieller Schreiben!!
Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule im Schuljahr 2024/25 bis spätestens 10. April 2025 schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung der Frist ist – auch im Hinblick auf das weitere Verfahren und den Klassenbildungsprozess – nicht möglich. Geben die Eltern bis 10. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig. .... Die Erziehungsberechtigten haben damit die Möglichkeit, nach Beratung durch die Schule und auf Grundlage einer entsprechenden Empfehlung spätestens bis zum 10. April 2025 zu entscheiden, ob ihr Kind zum Schuljahr 2025/26 oder erst zum Schuljahr 2026/27 eingeschult wird.